Selbstbedienungskioske und digitale Barrierefreiheit – was ändert der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen Selbstbedienungskioske, die auf den Markt der Europäischen Union gebracht werden, bestimmte Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erfüllen. Dies ist eine Folge des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) – der Richtlinie (EU) 2019/882, die darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen in der gesamten EU zu gewährleisten.
In Polen wurden diese Vorschriften mit dem Gesetz vom 26. April 2024 umgesetzt. Die Gesetzgebung umfasst unter anderem Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Anmeldeterminals, aber auch Selbstbedienungskioske in der Gastronomie – die zunehmend in Restaurants, Fast-Food-Betrieben und QSR-Ketten verbreitet sind.
Was bedeutet der European Accessibility Act (EAA) für die Gastronomiebranche?
Für Inhaber und Betreiber von Restaurantketten bedeutet die neue Regelung die Pflicht, sicherzustellen, dass ihre Selbstbedienungskioske:
- barrierefrei für Menschen mit Seh-, Bewegungs- und kognitiven Beeinträchtigungen sind,
- übersichtlich, intuitiv und auch ohne Touchscreen bedienbar sind (z. B. mithilfe alternativer Eingabegeräte),
- kompatibel mit unterstützenden Technologien wie Bildschirmlesegeräten oder Bildschirmlupen sind.
Wichtig ist, dass diese Anforderungen für neue Geräte und Software gelten, die nach Juni 2025 in Verkehr gebracht werden. Bestehende Lösungen dürfen zwar bis 2030 weiter betrieben werden, doch eine frühere Aktualisierung ist sowohl aus Image- als auch aus betrieblicher Sicht vorteilhaft.
Die Kioske mit der Ordering-Stack-Software sind bereits bereit für die neuen Vorschriften
Die Self-Service-Systeme von Ordering Stack – die in vielen Gastronomieketten eingesetzt werden – werden seit Jahren mit Fokus auf Benutzerfreundlichkeit und Inklusivität entwickelt. Schon jetzt enthalten sie Funktionen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, darunter:
Symbol zum Verkleinern und Vergrößern der Benutzeroberfläche
- Sichtbar auf dem Hauptbildschirm des Kiosks.
- Es ermöglicht sehbehinderten Personen, Text, Schaltflächen und Grafiken sofort zu vergrößern, was die Bedienung erheblich erleichtert.
- Die Funktion funktioniert, ohne dass zusätzliche Software installiert werden muss.
Hoher Kontrast und übersichtliches Layout
- Eine Benutzeroberfläche mit großen Symbolen, klarer Typografie und neutralen Farben sorgt für gute Sichtbarkeit.
- Die Vorlagen können in der Implementierungsphase weiter angepasst werden.
Physische Anpassung der Geräte
- Die Kioske werden in einer Höhe installiert, die auch die Nutzung durch Rollstuhlfahrer ermöglicht.
- Die Touchscreens sind aus verschiedenen Positionen bedienbar – sowohl im Stehen als auch im Sitzen.
Warum lohnt es sich, barrierefreie Lösungen schon jetzt einzuführen?
Obwohl die Vorschriften erst 2025 in Kraft treten, profitieren Unternehmen, die bereits heute in digitale Barrierefreiheit investieren, auf mehreren Ebenen:
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Image – Das Restaurant wird als offen und sozial verantwortlich wahrgenommen.
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Reichweite – Mehr Kunden können die Self-Service-Systeme tatsächlich nutzen.
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Betriebliche Effizienz – Weniger Bedarf an manueller Unterstützung durch das Personal.
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Rechtskonformität – Minimierung des Risikos zukünftiger Strafen.
Zusammenfassung
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit verändert die Sichtweise auf Technologie in der Gastronomie. Self-Service-Kioske müssen nicht nur funktional, sondern für jeden Gast zugänglich sein – unabhängig von seinen körperlichen oder sensorischen Fähigkeiten.
Lösungen wie Ordering Stack bieten bereits heute Funktionen, die dem Geist und dem Wortlaut dieser Vorschriften entsprechen. Wenn Sie die Einführung eines Self-Service-Systems in Ihrem Restaurant planen, ist die Wahl einer barrierefreien Technologie nicht nur eine Investition in Compliance, sondern vor allem in ein besseres Kundenerlebnis.